Interne Schulungsmaterialien von facebook zeigen Kriterien zum Umgang mit facebook Inhalten

Der „Guardian“ hat geheime, interne Dokumente veröffentlicht, welche zu Schulungszwecken jener facebook (fb) Mitarbeiter dienen, welche für die Löschung (Zensur) von fb Inhalten zuständig sind.   Noch bevor die neue Gesetze greifen und fb z.B. von unserer Bundesregierung verpflichtet wird die Aufgabe unseres Rechtsapparates zu übernehmen (Entscheidungen fällen was legal und was illegal ist) – bemüht sich fb zunehmend selbst um die Kontrolle der Inhalte.

Gewalt in Bild und Video

In den Dokumenten ist z.B. festgelegt und definiert das Videos und Fotos nicht erlaubt sind, sofern darauf Menschen oder Tiere verletzt werden – „WENN“ darin (z.b. auch in den Kommentaren) auch Sadismus geäußert oder der Umstand bejubelt werde.  Diese Bilder und Vd Videos können durchaus gezeigt werden – solange diese eben nicht sadistisch oder bejubelnd kommentiert werden, wichtig ist hierbei also die Reaktion der fb Nutzer. Es ist damit weiterhin möglich Videos von Tier-Tötungen und Misshandlungen zu zeigen – z.B. um darauf aufmerksam zu machen und Missstände aufzuzeigen, aber wenn dieses Video eher der Belustigung dient, sich daran erfreut wird oder die Kommentare sadistische Inhalte in den Kommentaren finden – wird es gelöscht.

 

Glaubwürdige Androhung von Gewalt, oder nur heiße Luft

Auch für das Thema der glaubwürdigen Androhung von Gewalt gibt es ein Dokument.  „Menschen drücken Verachtung und Meinungsverschiedenheiten oft dadurch aus, dass sie leichtfertig und in nicht ernst gemeinter Weise Gewalt androhen oder herbeiwünschen“, daher ist die Grenze schwer zu definieren.

In Beispielsätzen wird gezeigt, welche Äußerungen zu löschen sind und welche eher nicht. Sind es direkte Aufforderungen zur Gewalt oder eher allgemeinere Sprüche wütender Leute – was davon ein go oder no-go ist und wo rote Linien überschritten werden ist hierbei sicherlich Ansichtssache.  Schreibt jemand, dass er hofft jemand bringt xyz um – ist es erlaubt. Aber kündigt jemand an das fb Büro in Dublin zu zerstören, wird dies gelöscht.

 

Regierungsentwurfs für ein „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ – Schutz oder Zensur?

Der erste Entwurfs für ein „Netzwerkdurchsetzungsgesetz wurde am 19.05.17 bereits heftigst zerrissen und heiß diskutiert.  Der Plan ist, die socialen medien, wie fb, twitter und Co für die Inhalte verantwortlich zu machen. Diese sollen nach Vorgaben binnen kürzester Zeit alles Löschen, was unter Hetze, Aufforderung zu Straftaten, Beleidigungen, Gewaltverherrlichung oder Volksverhetzung beiträgt. UND… es wird mit HOHEN Strafen gedroht, wenn eben nicht schnell genug gelöscht wird.
Damit jedoch, wird die Pflicht und die Macht zu entscheiden , welche Äußerung legal ist und welche gelöscht wird, in die Hand der Betreiber gelegt – damit auch die Macht der Zensur.

Viele befürchten, fb könne um Strafen zu entgehen,  auch im großen Stil legale Inhalte löschen.

Wie das Gesetz unsere Anonymität aus hebelt, ganz ohne Richterbeschluss – die Abmahnlobby wird es freuen.

 

Jedem geben wir die Empfehlung folgenden heise Bericht zu lesen. Er zeigt, wie die Gesetzgeber heimlich Regeln hinzufügen, die so gar nichts mit „hate speech“ zu tun haben und dafür sorgen, dass man künftig ohne jegliche richterliche Genehmigung, an unsere Daten und Anschrift kommt – und zwar nicht nur im Falle von Terroristischen Verdachtsfällen oder bei für das Kriminalamt relevante Straftaten … diese Begehrlichkeit, hatte vor allem die Abmahnindustrie doch schon lange.