AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma :

GSL-Webservice – Ulrike Wintergalen (nachfolgend GSL genannt)

Inhaber: Ulrike Wintergalen
Birkenstrasse 161
26810 Westoverledingen

Steuernummer: 60/141/10597

1. Urheberschutz und Nutzungsrechte

1.1.

Installation, Entwurf, Erstellung, Design, Text, Gestaltung

Der uns erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag (Auftragswerk). Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten Vorschriften des Werksvertragsrechtes und des Urheberrechtsgesetzes.

Ausnahmefall: das Angebotswerk

Das Merkmal des Angebotswerkes besteht darin, dass es inhaltlich auf einen bestimmten Verwerter und dessen Produkte ausgerichtet ist und dass es der Urheber aus eigenem Antrieb in der Absicht geschaffen hat, es Verwertern zur Nutzung anzubieten. Bei der Übernahme des Angebotswerkes zur Nutzung kommt ein Lizenzvertrag zustande. Die Aufforderung eines Verwerters an den Urheber, das Angebotswerk umzuarbeiten oder zu ergänzen (z.b. eine Rapportzeichnung anzufertigen), löst einen ergänzenden Werkvertrag aus.
Angebotswerke haben begrenzte Bedeutung in den Bereichen Textildesign und verwandte Gebiete, Fotodesign und Pressezeichnung, wo sie aufgrund der Verwertungsmöglichkeiten traditionell üblich und von den Urhebern und Verwertern anerkannt sind. In allen anderen Fällen ist eine kostenlose Vorlage von Entwürfen ausgeschlossen; Ausnahmen hiervon bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung.

1.2. Die Arbeiten (Entwürfe und Werkzeichnungen) unserer Designer sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrecht geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

1.3. Ohne Zustimmung von GSL dürfen diese Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnungen weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung auch von Teilen des Werkes ist unzulässig.

1.4. Die Werke von GSL dürfen nur in der vereinbarten Nutzungsart, zu dem vereinbarten Zweck in dem vereinbarten Umfang verwendet werden. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Objekte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen, insbesondere auf anderen Internetseiten, ist ohne ausdrückliche Zustimmung von GSL bzw. wenn nicht anders vereinbart, nicht gestattet.

1.5. Das Nutzungsrecht an Domainadressen, welche von GSL im Rahmen dieses Vertrages angemeldet werden, erlischt mit Kündigung des Wartungsvertrages, sofern das Angebot zur Erstellung des Werkes an einen Wartungsvertrag geknüpft wurde.

1.6. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung von GSL.

1.7 Das Urheberrecht für veröffentlichte, von GSL  erstellte Objekte (Internetseiten, Scripte, Programme, Grafiken) bleibt allein bei GSL.

1.8 Der Auftraggeber erhält mit der vollständigen Bezahlung, wenn nicht anders vereinbart, die Nutzungsrechte für die erstellten Objekte.

2. Abnahme und Honorar

2.1. Entwurf und Werkzeichnung sowie die Einräumung des Nutzungsrechtes bilden eine einheitliche Leistung.
Für diese Leistung berechnet GSL:
– das Regelhonorar für die genutzte Entwurfsarbeit
– das Werkzeichnungshonorar
GSL fast diese Kosten in der Regel in einem individuellen Angebot / Pauschalpreis für den Kunden zusammen.

2.2. entfallen

2.3. Die Berechnung der Honorare richtet sich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, nach den auf gsl-webservice.de angegebenen Stundensätzen.

2.4. Eine unentgeltliche Tätigkeit, insbesondere die kostenfreie Schaffung von Entwürfen ist nicht berufsüblich.

2.5. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen haben keinen Einfluss auf das Honorar; sie begründen auch kein Miturheberrecht, es sei denn, dass sie ausdrücklich vereinbart worden sind.

2.6 Die Abnahme erfolgt schriftlich durch Erklärung des Auftraggebers. Geht in einer Frist von 14 Tagen nach Übergabe der Projektergebnisse keine detaillierte schriftliche Mängelrüge durch den Auftraggeber ein, so gelten die abgelieferten Projektergebnisse als abgenommen. Urlaubszeiten unterbrechen diese Regelungen nicht. Sie sind von beiden Seiten rechtzeitig anzukündigen. Als rechtzeitig gilt eine Vorlaufzeit von zwei Wochen.

2.7 Soweit nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen sofort ohne Abzug fällig.

3. Zusatzleistungen, Neben- und Reisekosten

3.1. entfallen

3.2. entfallen

3.3. Für Reisen, die nach Abstimmung mit dem Auftraggeber bzw. dem Verwerter zwecks Durchführung des Auftrags oder der Nutzung erforderlich sind, werden Kosten und Spesen berechnet.

3.4. Die Vergabe von kreativen Fremdleistungen (z.B. Fotoaufnahmen, Modelle) oder die Vergabe von Fremdleistungen (z.B. Lithografie, Druckausführung, Versand) nimmt GSL nur aufgrund einer mit dem Auftraggeber bzw. Verwerter getroffenen Vereinbarung in dessen Namen und auf dessen Rechnung vor.

3.5. Soweit GSL auf Veranlassung des Auftraggebers bzw. Verwerters Fremdleistungen im eigenen Namen vergibt, stellt der Auftraggeber bzw. Verwerter GSL von hieraus resultierenden Verbindlichkeiten frei.

4. entfallen
5. entfallen

6.Haftung

6.1. Eine Haftung für die Schutzfähigkeit der Arbeiten von GSL wird nicht übernommen.

6.2. Der Auftraggeber bzw. Verwerter übernimmt mit der Veröffentlichung oder Abnahme der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text.

6.3. Soweit GSL auf Veranlassung des Auftraggebers bzw. Verwerters Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet er nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.

6.4. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber bzw. Verwerter. Delegiert der Auftraggeber bzw. Verwerter im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an GSL, stellt er GSL von der Haftung frei.

6.5. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist eine Haftung von GSL nicht ausgeschlossen.
7. entfallen

8. Gestaltungsfreiheit

8.1. Für GSL besteht im Rahmen des Auftrages Gestaltungsfreiheit.

8.2. Die GSL überlassenen Vorlagen (z.B. Texte, Fotos, Muster) werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Auftraggeber bzw. Verwerter zur Verwendung berechtigt ist.

9. Wartung

9.1 Im Rahmen des Wartungsvertrages und Mietvertrages übernimmt GSL die Betreuung der Webseite. Der Auftraggeber informiert GSL per E-Mail über gewünschte Änderungen und stellt Texte (.txt , .doc ) und Bilder (.jpg, .png, .gif) in digitaler Form zur Verfügung.

9.2 entfallen

9.3 GSL führt eigenständig Aktualisierungen an der Software der Webseite (CMS) sowie deren Plugins (Module) durch, sofern Updates der Anbieter kostenfrei zur Verfügung stehen oder zur Verfügung gestellt werden und GSL eine Notwendigkeit zur Aktualisierung sieht.

9.4 GSL haftet nicht für Fehler in der Software oder Datenverlust durch Updates, Wartungen oder Missverständnissen. GSL haftet nicht für entgangene Umsätze oder Aufträge die durch Fehler auf der Webseite oder Datenverluste entstehen.

GSL haftet bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft in Höhe des vorhersehbaren Schadens, der durch die Sorgfaltspflicht oder die Eigenschaftszusicherung verhindert werden sollte; in anderen Fällen nur wegen Verletzung einer wesentlichen Pflicht, aus Verzug sowie aus Unmöglichkeit.
Die gesetzliche Haftung von GSL bei Personenschäden und nach dem Produkt-Haftungsgesetz bleibt unberührt. GSL haftet für Beratung nur, soweit die Fragestellung den Inhalt des Angebots betroffen hat.

10. Seo

Bei Verträgen welche die “Onpage” oder “Offpage” Optimierung der Kunden Webseite für Suchmaschinen betrifft, weisen wir ausdrücklich darauf hin, keine Verantwortung für die Platzierung der Webseite in den Suchmaschinen zu übernehmen. Suchmaschinen ändern stetig ihren Algorithmus , ändern Regeln und Bedingungen welche dazu führen, dass Domains zu bestimmten Suchwörtern besser oder schlechter in Suchmaschinen gelistet werden. Weder die Regeln noch Änderungen werden von den Suchmaschinen vollständig veröffentlicht.

Wir nutzen unsere langjährigen Erfahrungen und handeln im besten Wissen und Gewissen um für die Domain / Webseiten unseres Kunden das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Da wir aber keinen direkten Einfluss auf die Ergebnisse der Suchmaschinen haben und diese eben Regeln und Bedingungen ohne Vorankündigung oder Veröffentlichung ändern, übernehmen wir keine Haftung für eventuell negative Auswirkungen von uns durchgeführter Maßnahmen.

GSL haftet nicht im Falle einer Nichtveröffentlichung oder Löschung (auch aus Gründen eines Suchmaschinenrichtlinienübertretung) der Kundenwebseite aus einer oder mehrerer Suchmaschinen, da dies einzig im Ermessen der betreffenden Suchmaschinen liegt.
Dem Kunden ist bewusst, dass sich die Position (das Ranking) seiner Webseiten zu entsprechenden Suchwörtern jederzeit ändern kann. Gemeinsames Ziel ist langfristig eine Positionierung auf den vordersten Plätzen hinsichtlich der definierten Suchbegriffe und den entsprechenden Suchmaschinen.

11. Webseiten Mieten

Die Kalkulation des Mietpreises basiert auf einer Laufzeit von 3 Jahren. Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages, ist der vereinbarte Mietpreis der Restlaufzeit zu zahlen, unabhängig davon, ob für die Webseite weiter Bedarf besteht oder der Domaininhaber die Domain umzieht/löscht und die hinterlegte Webseite somit nicht mehr erreichbar ist.

Im Rahmen von „Webseite Mieten“ durch GSL erstellten Grafiken / Designs unterliegen dem Urheberrecht. Der Kunde (Mieter) erhält lediglich ein nicht exklusives Nutzrecht für die von GSL erstellte Webseite, befristet auf die Dauer des Mietverhältnisses.

Der Kunde bleibt Inhaber seiner Domain und Inhalte. Der Kunde haftet vollständig für Inhalte, Bilder und Downloads der Webseite, welche er GSL zur Verfügung stellt und deren Veröffentlichung auf seiner Domain er damit beauftragt.

Im Rahmen der „Webseite Mieten“ Angebote, wird kein Zugang zu FTP, MySQL Datenbanken oder einem Backend des CMS gewährt.

12. Erfüllungsort

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Leer.

13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer voranstehender Bestimmungen läßt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit wie möglich verwirklicht.

Hinweis zur Künstlersozialkasse:

Für alle gestalterischen Arbeiten, wie beispielsweise Grafik- und Web-Design, Fotografie und Text, ist der Auftraggeber gesetzlich dazu verpflichtet, einen Beitrag in Höhe von aktuell 5,2% des Auftrags-Wertes an die Künstlersozialkasse abzuführen und das unabhängig davon, ob der beauftragte Künstler dort auch versichert ist.

Ausführliche Informationen zu dieser Abgabe-Pflicht und den aktuellen Satz, erhalten Sie unter www.kuenstlersozialkasse.de, unter www.kskontra.de und auf der Website der AGD – Allianz deutscher Designer e.V.

(c) 2016 GSL-Webservice für Webseiten.